Aktuelle Informationen zum Hundeführerschein / Sachkundenachweis
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich der verpflichtende Sachkundenachweis für neue Hundehalter. Gleichzeitig gibt es viele offene Fragen und widersprüchliche Informationen: Wer braucht den Hundeführerschein? Wie läuft er ab? Wer darf ihn durchführen? Und was gilt aktuell in der Steiermark?
Auf dieser Seite finden Sie alle derzeit bestätigten Informationen zum Hundeführerschein in Österreich – verständlich erklärt, laufend aktualisiert und auf Grundlage offizieller Quellen. Wo gesetzliche Details noch nicht abschließend geregelt sind, machen wir das transparent kenntlich.
Der Sachkundenachweis ist seit dem 1. Juli 2026 für alle Personen verpflichtend, die erstmals einen Hund übernehmen oder anschaffen. Regelungen von Rasselisten je Bundesland bleiben dadurch unberührt.
Der Hundeführerschein besteht aus einem vierstündigen Theoriekurs vor der Anschaffung sowie zwei Praxisstunden mit dem eigenen Hund innerhalb des ersten Jahres.
Wir unterscheiden klar zwischen gesetzlichen Vorgaben und Punkten, die derzeit noch nicht abschließend geregelt sind – transparent und nachvollziehbar.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich laufend weiter. Diese Seite wird regelmäßig überprüft und bei neuen offiziellen Informationen aktualisiert.
Alle Inhalte basieren auf offiziellen Informationen des Sozialministeriums, den geltenden Gesetzen und den zuständigen Behörden – keine Spekulationen oder Halbwissen.
Wir bleiben am Ball! Sobald unser Angebot verfügbar ist, finden Sie hier alle Informationen und Termine für einen unkomplizierten Weg zum Sachkundenachweis in der Steiermark.
Wer braucht den Hundeführerschein?
Seit 1. Juli 2026 ist der Hundeführerschein – offiziell Sachkundenachweis für Hundehalter – in ganz Österreich für Personen verpflichtend, die erstmals einen Hund übernehmen oder anschaffen. Ziel der neuen Regelung ist es, künftige Hundehalter bereits vor der Anschaffung auf ein verantwortungsvolles Leben mit Hund vorzubereiten.
Ob du den Sachkundenachweis benötigst, hängt also in erster Linie davon ab, ob du erstmals Hundehalter wirst. Bereits bestehende Hundehalter sind von dieser bundesweiten Verpflichtung grundsätzlich nicht betroffen, insofern sie die Hundehaltung vor dem 1. Juli 2026 nachweisen können.
Der Hundeführerschein, offiziell Sachkundenachweis für Hundehalter, ist eine bundesweit einheitliche Regelung, die seit 1. Juli 2026 für neue Hundehalter gilt. Ziel ist es, Menschen bereits vor der Anschaffung eines Hundes auf ihre Verantwortung vorzubereiten und ihnen wichtiges Wissen für einen sicheren und tierschutzgerechten Alltag mitzugeben. Der Sachkundenachweis besteht aus zwei verpflichtenden Teilen: einer theoretischen Schulung und einer praktischen Einheit mit dem eigenen Hund.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens vier Stunden und muss vor der Anschaffung oder Übernahme eines Hundes absolviert werden. Dabei werden unter anderem folgende Themen behandelt: Bedürfnisse und Verhalten des Hundes, Kommunikation und Körpersprache, Erziehung und Alltag, Gesundheit und Tierschutz, Rechte und Pflichten von Hundehaltern.
ie praktische Ausbildung umfasst mindestens zwei Stunden und findet mit dem eigenen Hund statt. Sie muss innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Anschaffung absolviert werden. Zum Zeitpunkt der Praxis muss der Hund mindestens sechs Monate alt sein. Im Mittelpunkt steht der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit dem eigenen Hund im Alltag.
Der Sachkundenachweis soll keine klassische Prüfung sein, sondern Hundehalter auf den gemeinsamen Alltag vorbereiten. Er vermittelt Grundlagen für ein verantwortungsbewusstes Zusammenleben und hilft dabei, Missverständnisse, Unsicherheiten und Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Vor der Anschaffung oder Übernahme eines Hundes besuchen Sie einen vierstündigen Theoriekurs und erwerben die wichtigsten Grundlagen rund um Hundehaltung und Verantwortung.
Nach erfolgreicher Theorie können Sie Ihren Hund übernehmen. Nun beginnt die Frist für den praktischen Teil des Sachkundenachweises.
Innerhalb der ersten zwölf Monate absolvieren Sie zwei Praxisstunden mit Ihrem Hund. Dieser muss dabei mindestens sechs Monate alt sein.
Nach Abschluss von Theorie und Praxis haben Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis vollständig erfüllt.
Derzeit werden die letzten organisatorischen Details zur Anerkennung der Anbieter abgeschlossen. Als etablierte Hundeschule in der Steiermark bereiten wir unser Angebot bereits intensiv vor, damit du den Sachkundenachweis bei uns möglichst unkompliziert absolvieren kannst, sobald die offiziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du zu den Ersten gehören möchtest, informieren wir dich gerne, sobald unsere Kurse buchbar sind.
Art der Praxiseinheit
Wie genau die Praxiseinheit aussehen soll ist noch nicht geregelt. In unserer Hundeschule in Graz und Bruck steht dir eine Vielzahl von Angeboten in Einzel- und Gruppensettings zur Verfügung.
Gutschrift erhalten
Wir denken weiter und möchten nicht möglichst viele Zertifikate ausstellen sondern sicherstellen, dass du ein entspanntes Leben mit deinem Hund hast. Deshalb kannst du den Gegenwert für die Praxiseinheiten nach Absolvierung als Gutschrift für all unsere Angebote verwenden.
Deine Martin Rütter Trainer in der Hundeschule Graz und Bruck
Große Trainingsvielfalt für alle Mensch-Hund-Teams
Vom Welpen- und Junghundekurs, über Einzelcoachings bis hin zu spannenden Seminaren und Urlaub mit Hund
Ja, wenn Sie ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund übernehmen oder anschaffen, benötigen Sie den bundesweiten Sachkundenachweis. Für bestehende Hundehalter gilt grundsätzlich keine nachträgliche Verpflichtung.
Grundsätzlich nein. Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 einen Hund gehalten hat, muss den neuen Sachkundenachweis in der Regel nicht nachholen. Für spätere Neuanschaffungen oder besondere Konstellationen können jedoch gesonderte Bestimmungen gelten.
Das ist derzeit noch nicht vollständig geregelt.
Nach den offiziellen FAQs sollen künftig unterschiedliche Regelungen gelten – etwa je nachdem, ob es sich um den ersten Hund oder einen weiteren Hund handelt. Fest steht bereits: Die praktische Einheit ist jedenfalls mit jedem neu aufgenommenen Hund zu absolvieren.
Ja.
Der theoretische Teil (mindestens vier Stunden) muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgeschlossen werden.
Die praktische Einheit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung erfolgen.
Der Hund muss dafür mindestens sechs Monate alt sein
Ja.
Die praktische Einheit wird gemeinsam mit dem eigenen Hund absolviert.
Nach aktuellem Stand schreibt das Bundesrecht keine klassische Prüfung vor.
Vorgesehen ist eine praktische Ausbildung bzw. Begleitung. Die konkrete Durchführung wird über die entsprechenden Regelungen näher ausgestaltet.
Das ist einer der Punkte, die derzeit noch nicht abschließend geklärt sind.
Fest steht, dass der Sachkundenachweis von entsprechend anerkannten Stellen durchgeführt werden muss. Die genaue Anerkennung von Hundeschulen und Vortragenden wird derzeit umgesetzt bzw. von den zuständigen Behörden veröffentlicht.
Nach aktuellem Informationsstand spricht nichts dagegen. Maßgeblich ist, dass beide Teile bei anerkannten Anbietern absolviert werden. Eine ausdrückliche bundesweite Verpflichtung, Theorie und Praxis beim selben Anbieter zu machen, besteht derzeit nicht.
Der Sachkundenachweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Verpflichtungen können verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Die konkrete Vollziehung erfolgt durch die zuständigen Behörden.
Ja, sofern Sie unter die neue bundesweite Sachkundenachweispflicht fallen.
Zusätzlich können weiterhin landesrechtliche Sonderregelungen für bestimmte Hunderassen oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten. Der bundesweite Sachkundenachweis ersetzt diese nicht automatisch.
Ja.
Der Nachweis wird im Zusammenhang mit der Heimtierdatenbank dokumentiert.
Zusätzlich können weiterhin landesrechtliche Sonderregelungen für bestimmte Hunderassen oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten. Der bundesweite Sachkundenachweis ersetzt diese nicht automatisch.
Ja.
Der Nachweis wird im Zusammenhang mit der Heimtierdatenbank dokumentiert.
Zusätzlich können weiterhin landesrechtliche Sonderregelungen für bestimmte Hunderassen oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten. Der bundesweite Sachkundenachweis ersetzt diese nicht automatisch.
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